Allgemeine Veranstaltungsgeschäftsbedingungen zum Feuerwehrball
Diese Veranstaltungsbedingungen beziehen sich auf Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt gem. NÖ Veranstaltungsgesetz.
Im Zuge der Veranstaltungen können mehrere Musikerinnen, Musiker und Bands auftreten.
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der/die Käufer/in diese Veranstaltungsgeschäftsbedingungen (AGB).
Die Veranstaltungsbedingungen werden vor Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Aushändigung erfolgt entweder persönlich (der/die Käufer/in – der/die Teilnehmer/in kommt in das Ticketbüro) oder durch Zusendung am Postweg bzw. auf elektronischem Wege. Die Veranstaltungsbedingungen werden ebenso durch Aushang am Veranstaltungstag im Sparkassensaal zugänglich gemacht.
Bei der Veranstaltung Feuerwehrball der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt handelt es sich um kein Konzert. Für Ausfälle eines Live-Acts, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen, wird nicht gehaftet und erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
Im Falle einer Terminverschiebung behalten gekaufte Tickets ihre Gültigkeit. Die Teilnehmer haben aber wahlweise die Möglichkeit, sich den Ticketpreis rückerstatten zu lassen.
Der Veranstalter ist berechtigt Fotos und Videos von der Veranstaltung und den Besucherinnen und Besuchern anzufertigen. Diese Fotos und Videos können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters auf der Website der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt, in sozialen Medien sowie in Online- und Printmedien der Feuerwehr Wiener Neustadt sowie Dritter veröffentlicht werden.
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Käufer / die Käuferin die Kleiderordnung der Veranstaltung. Ein Einlass ist ausschließlich in Abendgarderobe, Uniform oder festlicher Kleidung möglich. Besucherinnen und Besucher in legerer Kleidung werden auch mit gültiger Eintrittskarte abgewiesen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl in den Räumlichkeiten der Veranstaltung bzw. am Gelände der Veranstaltung.
Rauchen ist ausschließlich an definierten Flächen im Außenbereich gestattet.
Haftung für Schäden aus Lebensmittel: Für die Einhaltung der hygiene- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften trägt der Lebensmittelbeisteller Sorge. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden.
Parkplätze sind im Rahmen des öffentlichen Parkraumes vorhanden. Bei Beschädigung auf dem Areal des Sparkassensaals abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet der Veranstalter nicht.
Die Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt sorgt für die Dauer der Veranstaltung für einen Ambulanzdienst und eine Brandsicherheitswache. Ebenfalls wird ein Sicherheitsdienst gestellt. Deren Anweisungen ist Folge zu tragen.
Es gilt das NÖ Jugendschutzgesetz, abrufbar unter https://ffwn.at/tdte
Der Reinerlös dient zum Ankauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges.
Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechtes und als solche gem. §2 Abs.3 UStG. 1994 von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grunde beinhaltet diese Kostenaufstellung keine Mehrwertsteuer.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Feuerwehrball der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt.