Früher beschäftigte sich die Feuerwehr fast ausschließlich mit der Aufgabe des „abwehrenden Brandschutzes“, also: Brände zu löschen und Nachbarobjekte zu schützen. In der heutigen, technisch fortschrittlichen Zeit und den immer größer werdenden Bauvorhaben, nimmt der “Vorbeugende Brandschutz“ auch in der Feuerwehr einen immer höheren Stellenwert ein.
Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff des „Vorbeugenden Brandschutzes“, alle Maßnahmen zu ergreifen die dazu dienen, den Ausbruch eines Schadensfeuers zu verhindern und gegebenenfalls die Gefahren und Folgen eines Brandes wirksam einzugrenzen.

Aufgegliedert wird der vorbeugende Brandschutz in drei Säulen

 Baulicher Brandschutz:
Hierbei wird darauf geachtet das nur ausgewählte Baustoffe verwendet werden, womit dann sogenannte „Brandabschnitte“ hergestellt werden.Somit ist zum Beispiel sichergestellt das bei einem Brandausbruch „nur Teilbereiche“eines Objektes vom Brand zerstört werden (der Betrieb kann weitergeführt werden).

 Anlagentechnischer Brandschutz:
Hierbei wird ein Betrieb mit technischem Equipment wie Brandmeldeanlagen, welche für die Früherkennung eines Brandes verantwortlich sind ausgestattet. Auch RWA (Rauch und Wärmeabzugsanlagen) oder Selbstschließanlagen für Brandschutzabschlüsse oder einfach nur tragbare Handfeuerlöscher u.dgl. kommen hier zum Einsatz.

Betriebs-Brandschutz:
Hier werden organisatorische Maßnahmen innerhalb eines Betriebes getroffen um bei einem Brandausbruch den Schaden so gut wie möglich abzuwenden.Diese Aufgaben werden meistens von einem sog.“Brandschutzbeauftragtem“ übernommen.Beispiele hierfür sind die Wartungen bzw.Revisionen der  technischen und baulichen Einrichtungen (BMA,RWA,Handfeuerlöscher,Brandschutztüren etc.). Aber auch das Erstellen einer Brandschutzordnung oder das Schulen der Mitarbeiter in „erster Löschhilfe“ sowie das Abhalten regelmäßiger Räumungsübungen fallen unter diese Gliederung.

Die Feuerwehr Wiener Neustadt kommt hier besonders bei der Teilnahme an „Partnergesprächen“ Vorgespräche bei Bauvorhaben mit allen Sachverständigen an einem Tisch, oder bei „gewerbebehördlichen Verhandlungen“ Verhandlung bzw. bescheidmäßige Umsetzung eines Projektes/ Bauvorhabens aktiv beratend, ins Spiel, um brandschutztechnische Maßnahmen einfließen lassen zu können. Diese Maßnahmen beziehen sich z. B. auf den Einbau einer Brandmeldeanlage, RWA-Anlage, erste und erweiterte Löschhilfe, Löschwasserversorgung, Feuerwehrzufahrten sowie Aufstellplätze und v. mehr.

Aber auch Bestandsobjekte werden nicht außer Acht gelassen, und so wird nach dem NÖ-Feuerwehrgesetz die sog. „Feuerbeschau“ bei Bauwerken in zehn Jahresintervallen durchgeführt um diese auf ihre Brandsicherheit gemäß ihres Genehmigungsbescheides zu prüfen. Durchgeführt wird die Feuerbeschau vom zuständigen Rauchfangkehrer selbstständig.Eventuell festgestellte Mängel werden hierbei niedergeschrieben und mit einer Behebungsfrist versehen.Werden die festgestellten Mängel in dieser Frist nicht behoben so hat der Rauchfangkehrer die Niederschrift bei der Behörde anzuzeigen.Wenn besondere Umstände eine erhöhte Brandgefahr vermuten lassen,sind bei Bedarf für Industrielle bzw.gewerbliche Betriebsbauten der Feuerwehrkommandant oder ein von Ihm namhaft gemachtes und geeignetes Feuerwehrmitglied als Sachverständiger und ein brandschutztechnischer Sachverständiger vom Rauchfangkehrermeister beizuziehen.

Auch unterstützt Sie die Feuerwehr Wiener Neustadt gerne bei der internen Brandschutzübung

Gerne informiert Sie unser VB-Team in unserem Brandschutz-Informationszentrum!

Zwei wichtige Ratgeber rund um den Brandschutz finden Sie unten!

 

   

 

Brandschutzratgeber

                 Feuerbeschau-Folder

 

Brandschutzratgeber des BM:I Folder zur Feuerbeschau des Landes NÖ
Übersichtliche und einfach gestaltete
Informationen zum vorbeugenden
Brandschutz.
„Was erwartet mich bei der 
Feuerbeschau?“
Alle Informationen rund um die 
Feuerbeschau!