Sicherheit im Reiseverkehr

Wöchentlich rückt die Freiwillige Feuerwehr Wiener Neustadt zu Einsätzen auf der Autobahn aus. Und jedes Mal kommt es zu mehr oder weniger gefährlichen Situationen. Dass Absperrmaßnahmen sinnvoll sind, warum man sich daran halten sollte und was eigentlich in einem Auto so alles mitgeführt werden muss, erklärt dieser Serviceartikel. 

Absperrmaßnahmen dienen IHRER und UNSERER Sicherheit!

„Die Feuerwehr sperrt nicht zum Spaß eine Straße oder eine Fahrbahn“, weiß BR Christian Pfeiffer, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wiener Neustadt. „Das dient der Sicherheit der Einsatzkräfte, aber auch der Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs“, so der erfahrene Feuerwehrmann.

Und das beginnt schon bei der Absicherung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer. Hier ist es wichtig, dass das Pannendreieck in ausreichender Entfernung aufgestellt wird. „Unsere Empfehlung ist, die Entfernung so zu wählen, dass man nach dem Erkennen des Pannendreiecks ausreichend Platz hat, um zum Stillstand zu kommen, ohne eine Notbremsung einzuleiten“, umschreibt Pfeiffer eine fehlende verbindliche Entfernungsangabe.

Die Feuerwehr sichert nach folgenden Mindestregeln ab.

Alle Grafiken noe122 – BRANDAUS – Matthias Fischer

Fotos: Presseteam FF Wr. Neustadt

Die Rettungsgasse sollte nach der „Rechten-Hand-Regel“ schon gebildet werden, wenn man merkt, dass der Verkehr ins Stocken geraten wird.

Die Autorevue hat eine tolle Zusammenfassung der Eselsbrücken zur Rettungsgassen veröffentlicht.

Die Rettungsgasse ist eine Einrichtung, die uns besonders schnell durch stockenden Verkehr oder einen Stau zum Einsatzort führen soll. Dabei ist die „Rechte-Hand-Regel“ anzuwenden: Während der Daumen die ganz linke Spur repräsentiert, wo sich die dort befindlichen Fahrzeuge so weit als möglich nach links halten sollen, zeigen die anderen Finger, wo die übrigen Spuren sich hinbewegen sollen.

Informationen zu den Mitführpflichten finden Sie nach Ländern sortiert auf der Seite des ARBÖ unter https://ffwn.at/mxhw

In Österreich herrscht eine Mitführpflicht für den Führerschein, den Zulassungsschein, ein Verbandspaket, die Warnweste (nur in mehrspurigen Kfz) und ein Unterlegskeil (bei Kfz über 3,5 t und anderen als leichten Anhängern). Im Ausland gibt es noch zusätzliche Mitführpflichten wie zum Beispiel ein Feuerlöscher (z. B. unter anderen Ländern in Polen oder Rumänien), ein zweites Pannendreieck (in der Türkei) oder einen Alko-Test (in Frankreich). Informieren Sie sich bei ÖAMTC oder ARBÖ vor dem Reiseantritt.

In der Schweiz ist es verpflichtend, dass das Pannendreieck griffbereit ist: „Das empfehlen wir auch in Österreich, denn das Kramen im Kofferraum ist eine unnötige Gefährdung. In dieser Zeit steht man hinter dem Fahrzeug, mit dem Rücken zum Verkehr und sieht keine Gefahren auf sich zukommen. Deshalb ist es durchaus vernünftig, das Pannendreieck griffbereit zu haben“, erklärt Wiener Neustadts Branddirektor Christian Pfeiffer.