Beachten Sie, dass Wiesen, Sträucher und Wälder oft mehr Wasser benötigen, als zur Verfügung steht, um wirklich im „Saft“ zu stehen. So führen längere Trockenperioden, die von kleineren Schauern unterbrochen werden, nicht zur entsprechenden Feuchtigkeit, die notwendig wäre, um eine Flächenbrandgefahr zu minimieren. Tatsächlich sieht man gut, wenn man die obere leicht feuchte Schicht der Erde nach einem Regenguss entfernt, dass nach einem Zentimeter das Erdreich oft immer noch staubtrocken ist. „Das ist ein Zeichen dafür, wie es um den Boden und die Pflanzen steht. Ist der Boden staubtrocken, dann besteht Brandgefahr bei der kleinsten Flamme“, erklärt Kommandant Christian Pfeiffer.

In diesem Zusammenhang darf auf drei Rechtsgrundlagen hingewiesen werden:

Das Bundesluftreinhaltegesetz hat das Ziel, die Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft in einem Ausmaß, welches

1. den dauerhaften Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen,
2. den Schutz des Lebens von Tieren und Pflanzen und
3. den Schutz von Sachen in ihren für den Menschen wertvollen Eigenschaften

soweit wie möglich sicherzustellen.

Darunter fällt auch das Verbot über das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen (vgl. § 3 (1)). Ebenso wird auf das  BGBl. Nr. 405/1993 „Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen“ verwiesen.

Hierzu wurde durch die Landeshauptfrau am 9. Juni 2020 eine Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien (LGBl. 8102/3-0) im Konsens mit dem BGBl. Nr. 405/1993 erlassen.

Auch das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 in der geltenden Fassung ist hierbei zu nennen. So ist dort unter §1 (3) zu lesen: „Im öffentlichen Interesse ist die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich, wenn andernfalls […] 5. Brand- oder Explosionsgefahren herbeigeführt werden können, […]“.

„Wir raten dringend davon ab, Grünschnitt im Stadtgebiet abzubrennen. Die Feuerwehr wird gerufen und die Ausnahmen der Ausnahmeverordnung treffen in den seltensten Fällen“, weiß Pfeiffer.

Die Feuerwehr Wiener Neustadt verweist in diesem Zusammenhang bei entsprechenden Temperaturen und einer längeren Trockenphase immer wieder auf besondere Umsicht mit offenen Flammen sowie brenn- und zündfähigen Materialien. Besonders aber darf auf einige simple Verhaltensregeln des NÖ Zivilschutzverbandes hingewiesen werden:

  • Beachten Sie behördliche Verbote!
  • Kein offenes Feuer im Wald, auf Feldern und in Waldnähe!
  • Nicht rauchen im Wald!
  • Keine Zigarettenreste aus dem Auto werfen!
  • Zufahrtswege zum Wald freihalten! Im Falle eines Waldbrandes muss die Feuerwehr zufahren können!
  • Kraftfahrzeuge nicht auf ausgetrocknetem Waldboden oder Gras abstellen! Heiße Auspuffanlagen oder Katalysatoren von Land- und Forstmaschinen sowie von abgestellten Autos und Motorrädern sind oft unterschätzte Ursache von Wiesen- oder Waldbränden.
  • Keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald oder auf Wiesen wegwerfen! Sie erhöhen zwar nicht die Brandgefahr, sind aber Müll und gehören nicht in den Wald oder eine Wiese.