Das Inverkehrbringen von Miniatur-Heißluftballone oder Wunschlaternen, Himmelslaternen, Skylaterns udgl. ist verboten. (Vgl. BGBl. II Nr. 423/2009)

Dieses Verbot bezieht sich auch auf die Herstellung und den Import von Wunschlaternen.

Diese wunderschön anzusehenden Himmelslaternen sind tatsächlich gefährlich. Der Gesetzgeber sieht folgende Risiken damit verbunden:

  • Brandgefahr durch Entzündung der Wunschlaterne beim Start, Gefährdung umstehender Personen
  • Brandgefahr durch Abbrennen in der Luft (zB durch Windstoß) und Abstürzen in brennendem Zustand
  • Brandgefahr durch Absinken in regulär brennendem Zustand wegen Auftriebsverlust (undichte Ballonhülle)
  • Brandgefahr durch Hineintreiben in ein Hindernis (zB Bäume, Gebäude)
  • Brandgefahr durch glühende Reste nach „regulärer“ Landung
  • Beeinträchtigung des bodennahen Luftverkehrs
  • Irritation zB von Kraftfahrzeug-Lenkern und -Lenkerinnen durch herabsinkende Wunschlaternen
  • Gefahr durch die Öffnungsringe, sofern sie aus Metall hergestellt sind (insbesondere für Vieh)
  • Darüber hinaus kommt es auch zu Fehlalarmen bei der Feuerwehr.
  • Quelle: ris.bka.gov.at